Allgemeine Geschäftsbedingungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Sichtlabs", Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Sichtlabs diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Sichtlabs erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.
(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(3) Erwirbt Sichtlabs für den Kunden Nutzungsrechte an Inhalten oder Werkzeugen Dritter, wird Sichtlabs dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.
(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.
(6) Der Projektstart erfolgt zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Ist im Angebot kein Startzeitpunkt genannt, beginnt die Zusammenarbeit unmittelbar mit Unterzeichnung der Vereinbarung, wie auch der Vergütungsanspruch.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Sichtlabs erbringt Beratungs- und Optimierungsleistungen im Bereich Generative Engine Optimization (GEO), insbesondere zur Steigerung der Sichtbarkeit von Unternehmen in KI-generierten Antworten von Systemen wie ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews und Microsoft Copilot. Ein konkreter Erfolg in Form einer bestimmten Zitationsrate oder eines bestimmten KI Share of Voice ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet.
(2) KI-Systeme und deren Algorithmen unterliegen kontinuierlichen Veränderungen durch die jeweiligen Anbieter (u. a. OpenAI, Google, Microsoft, Perplexity AI). Diese Anbieter können ihre Systeme ohne Vorankündigung ändern, was die Sichtbarkeit von Marken in KI-Antworten beeinflussen kann. Sichtlabs hat keinen Einfluss auf diese Änderungen. Der Vergütungsanspruch von Sichtlabs bleibt durch derartige externe Veränderungen unberührt.
(3) Sichtlabs wird im Rahmen der Leistungserbringung die Richtlinien relevanter Plattformen und Medien beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Inhalte oder Maßnahmen durch Drittplattformen nicht beanstandet werden, übernimmt Sichtlabs nicht.
(4) Zur Leistungserbringung darf Sichtlabs auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.
(5) Sofern im Rahmen des Auftrags ein externes Medienbudget für Authority-Building-Maßnahmen (z. B. Platzierungen in Fachmedien, Co-Citations, Gastbeiträge) erforderlich ist, wird dieses separat ausgewiesen und ist nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Beratungs- und Optimierungsleistungen.
§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde hat für die erbrachten Leistungen die in dem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen geltend machen: a) mit Vertragsabschluss 50 %; b) mit Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung 50 %. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils am Monatsanfang im Voraus.
(2) Ist mit dem Kunden neben der monatlich wiederkehrenden Tätigkeit eine Einrichtungsgebühr vereinbart, ist diese einmalig zu Beginn der Zusammenarbeit ohne Abzüge fällig. Die Rechnungsstellung für die Einrichtungsgebühr erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Auftragsbestätigung.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten sowie der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Sichtlabs wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Sofern in dem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstehen, insbesondere für Texterstellung, Grafik, Medienplatzierungen, Übersetzungen, Recherche oder Marktanalysen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
(5) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
(6) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
(7) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Sichtlabs gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Sichtlabs vorbehalten.
(8) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Sichtlabs bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.
(9) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.
(10) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme
(1) Der Kunde unterstützt Sichtlabs bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen wie Zugänge zu Website-CMS, Google Search Console, Analytics sowie relevante Unternehmens- und Produktinformationen. Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner und stellt sicher, dass Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen erfolgen.
(2) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Sichtlabs, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(3) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf sachliche Richtigkeit und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
(4) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert.
(5) Sichtlabs ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können.
(6) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässiger Weise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen.
§ 6 Leistungsfristen
(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Sichtlabs alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
(2) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
(3) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Verzögerungen, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind, insbesondere auf Änderungen an KI-Systemen oder Plattformen durch deren Anbieter, begründen keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
§ 7 Transparenz-Garantie
(1) Sichtlabs verpflichtet sich, dem Kunden monatlich einen vollständigen Report über die erzielten Ergebnisse zu übermitteln. Dieser Report umfasst insbesondere Kennzahlen zum KI Share of Voice, zur Citation Rate und zum Sentiment Score in den relevanten KI-Systemen.
(2) Sollte Sichtlabs nach 90 Tagen keine messbaren Fortschritte gegenüber dem Ausgangswert nachweisen können, verpflichtet sich Sichtlabs, die Strategie gemeinsam mit dem Kunden zu überprüfen und anzupassen. Ein Anspruch auf Vergütungsminderung oder Vertragsauflösung ergibt sich hieraus nicht, sofern die ausbleibenden Fortschritte auf externe Faktoren oder die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind.
(3) Eine Garantie auf einen bestimmten KI Share of Voice oder eine bestimmte Anzahl an Zitationen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Erstellung von Inhalten überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Sichtlabs von Ersatzansprüchen Dritter frei.
(2) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrags von Sichtlabs erstellten Texte, Grafiken, Konzepte, Strategiepapiere und sonstigen Materialien nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung, Veröffentlichung, Veräußerung, Drittverwertung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Sichtlabs. Das Urheberrecht verbleibt bei Sichtlabs. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Konzepte verbleiben bei Sichtlabs.
(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturhebrecht. Soweit nicht anders vereinbart, ist Sichtlabs berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren.
(4) Unterlagen und elektronische Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Sichtlabs angefertigt werden, verbleiben bei Sichtlabs.
§ 9 Haftung
(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Sichtlabs nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Sichtlabs haftet nicht für Einbußen, die durch Änderungen an KI-Systemen, Algorithmen oder Richtlinien der jeweiligen Anbieter entstehen, da diese außerhalb des Einflussbereichs von Sichtlabs liegen.
(3) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Kündigung
(1) Verträge werden für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt hat.
(3) Vorzeitige Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Dies umfasst insbesondere strategische Konzepte, Methoden, Berichte und Kundendaten.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 12 Datenschutz
(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: sichtlabs.de/datenschutz
§ 13 Referenznennung
(1) Sichtlabs ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und mit Zustimmung des Kunden erzielte Ergebnisse zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Der Kunde räumt Sichtlabs die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.
(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Stand: März 2026